Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
zurück

An Politik interessiert?

Die wichtigsten Fragen zum Schutz von Mieter*innen

Image
Zahlungsschwierigkeiten in Zeiten von Corona: Viele Mieter*innen sind jetzt in Sorge./ © Lea Ette

Das Recht der Vermieter*innen, Mieter*innen wegen Zahlungsschwierigkeiten zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Allerdings nur, wenn die Rückstände auf die aktuelle-Pandemie zurückzuführen sind. Die Regelung gilt vom 1. April bis 30. Juni 2020.
Die Pflicht der Mieter*innen oder der Pächter*innen zur fristgerechten Zahlung bleibt aber auch in dieser Zeit bestehen.

Bestehen Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 darf  für die Dauer von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Erst wenn die Mieter:innen oder Pächter:innen die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen haben, kann ihnen wieder gekündigt werden.

Mit den Regelungen soll verhindert werden, dass infolge vorübergehender Einnahmeausfälle durch die Virus-Pandemie Mieter:innen ihr Zuhause und Mieter:innen oder Pächter:innen gewerblicher Räume und von Grundstücken die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren.

Was passiert, wenn die Corona-Krise auch im Juli noch andauert?

Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis Juni 2020 nicht ausreicht, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise für Mieter:innen von Wohnräumen oder Gewerberäumen abzufedern, kann dieser Zeitraum durch Rechtsverordnung zunächst um weitere drei Monate und dann gegebenenfalls auch noch ein weiteres Mal (dann aber nur unter Beteiligung des Bundestages) verlängert werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum: 30 Apr, 2020