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Mach dich schlau!

Corona Aktuell: Alles rund um Schule und Kita

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Viele Einrichtungen sind jetzt im Lockdown geschlossen./ © Foto: Lea Ette

Welche Schulen haben wann welche Art von Unterricht und unter welchen Umständen darf ich mein Kind in die Kita bringen? Hier findet ihr die wichtigsten Informationen für den Januar und Februar:

Die Grund- und Förderschulen befinden sich bis zum 14. Februar in Szenario B (Szenario B bedeutet Wechselunterricht, bei denen die Schüler*innen nach Jahrgängen aufgeteilt werden und nicht gleichzeitig in der Schule zusammentreffen).

Neu ist, dass die Erziehungsberechtigten ihre Kinder auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht abmelden können. Wichtig: Diese Regel gilt nur für Kinder, deren Schulen sich in Szenario B befinden (Grund- und Förderschulen).

Stand 10. Januar 2021

Für die ganz Kleinen heißt es aktuell in der Regel zu Hause bleiben. Derzeit befinden sich alle Kindertageseinrichtungen im Szenario C (im Szenario C gilt für Kindergartenkinder die Betreuung zu Hause und für Schulkinder Homeschooling). Eine Ausnahme bietet in diesem Fall jedoch die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Vorgaben dafür lauten:

– In einer kleinen Gruppe, die überwiegend aus Kindern unter drei Jahren besteht, dürfen in der Regel nicht mehr als acht Kinder betreut werden.

– In einer Gruppe, in der sich überwiegend Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und der Einschulung befinden, dürfen in der Regel nicht mehr als 13 Kinder betreut werden.

– In einer Gruppe, in der überwiegend Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden, dürfen aktuell nicht mehr als zehn Kinder betreut werden.

In den hier aufgeführten Beispielen gilt zusätzlich die Härtefallregelung. Das bedeutet, dass sobald eine andere Form der Betreuung sichergestellt werden kann, die Kinder zu Hause bleiben sollen. Die Entscheidung, ob die Notfallbetreuung umgesetzt wird, liegt beim jeweiligen Einrichtungsträger oder dem zuständigen Jugendhilfeträger.

Und für wen ist die Notfallbetreuung jetzt gedacht?  

– Mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r sollte eine betriebsnotwendige Position in einem systemrelevanten Beruf innehaben.

– Wenn ein Unterstützungsbedarf etwa im Sprachförderbedarf besteht oder

– das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig wird.

Unter besondere Härtefälle fallen:

– Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden

– Gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern

– Drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall

– Drohende Kindeswohlgefährdung

Wie es weiter geht lässt sich zurzeit nicht einmal wirklich erahnen. Sollte es neue Informationen zum Thema geben, werden wir es euch auf dem Blog mitteilen.

Als Quelle dieses Artikels dient die Homepage des Kultusministeriums Niedersachsens. Wer weitere Informationen nachlesen möchte, findet sie unter dem folgenden Link.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/

Von: Marian Swiderke

Datum: 09 Feb, 2021