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Familie & Beruf

Das ändert sich 2024

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Finanzielle Entlastungen gibt es 2024 durch gesetzliche Neuregelungen. © Pixabay

1. Pflege

Das Pflegegeld steigt um 5 %; wer bereits Pflegegeld erhält, bekommt die Erhöhung automatisch.

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf maximal acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr. Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflege zu Hause stattfindet,
die reguläre Pflegeperson (z. B. Angehörige) verhindert ist und die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.
Es können nicht genutzte Beträge der Kurzzeitpflege bis 1.774 € für Verhinderungspflege genutzt werden; insgesamt bis zu 3.386 € im Jahr.

Die im Pflegestudiumstärkungsgesetz enthaltenen Neuerungen bedeutet, dass für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Das Pflegestudium ist ab sofort als duales Studium gestaltet.
Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinfacht.

2. Bürgergeld und Mindestlohn

Die Regelsätze für Bürgergeld steigen auf 563 € monatlich für Alleinstehende; für Bedarfsgemeinschaften auf 506 € je Person.
Regelbedarfe für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe bleiben abhängig vom Alter:
0- bis 5-Jährige = 357 €
6- bis 13-Jährige = 390 €
14- bis 17-Jährige = 471 €

Schulkinder erhalten mehr für den persönlichen Schulbedarf, nämlich 130 € für das 1. Schulhalbjahr und 65 € für das 2. Schulhalbjahr.

Der Mindestlohn steigt auf 12,41 € / Stunde. In der Altenpflege sogar auf 15,50 € für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 € für Pflegefachkräfte.

Die Obergrenze für Minijobs erhöht sich auf 538 €.

3. Energie

Der CO²-Preis steigt 45 € pro Tonne, das verteuert Benzin und Gas. Die Umsatzsteuer auf Gas beträgt ab März 2024 wieder 19%.

Das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Durch das Ende der Energiepreisbremse können Verbraucher eventuell mit einem neuen Anbieter Geld sparen und sollten prüfen ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt.

Sonstiges

Es wird 25 Ct Pfand auf Einweg-Milchflaschen erhoben.

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt wieder der Mehrwertsteuersatz von vor der Corona-Pandemie, nämlich 19%.

 

Nächste Woche gibt es einen weiteren Artikel, der sich noch genauer mit den Änderungen für Familien und Alleinerziehende beschäftig.

 

Autor*innen: Wiebke Stärk und Astrid Hauke (Familienmanagement, Fachbereich Jugend und Familie, Landeshauptstadt Hannover)

Datum: 10 Jan, 2024