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Familie & Beruf

Der Kinderzuschlag – Für Familien mit kleinerem Einkommen

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©Bundesagentur für Arbeit

Der Kinderzuschlag (kurz: KiZ) soll dabei helfen, die notwendigen Ausgaben für das Kind oder die Kinder abzudecken. Das gilt für Alleinerziehende wie für Paarfamilien. Zusammen mit dem KiZ kannst du auch Wohngeld beziehen. Die Höhe des Kinderzuschlags ist abhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Du kannst den KiZ zusätzlich zum Kindergeld beantragen, wenn:

  • das Kind in deinem Haushalt lebt
  • du für dieses Kind auch das Kindergeld erhältst
  • das Kind unter 25 Jahre alt und nicht verpartnert oder verheiratet ist
  • die Mindesteinkommensgrenze für Alleinerziehende von 600 Euro brutto und für Paarfamilien von 900 Euro brutto erreicht ist
  • du im Antragsmonat grundsätzlich keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld, Sozialgeld) hast und mit der Zahlung des KiZ und ggf. Wohngeld die Hilfebedürftigkeit deiner Familie vermieden wird

Was passiert, wenn sich meine Situation während des Bezugs des KiZ verändert?

Änderungen im Einkommen und den Wohnkosten der Familie beeinflussen den KiZ nicht.

Einzige Ausnahme: Wenn sich die Familie vergrößert oder verkleinert (Auszug oder Zuzug von Personen/Kindern, Geburt eines Kindes) muss diese Änderung der Familienkasse schnellstmöglich mitgeteilt werden. Dann wird der Kinderzuschlag ab dem Folgemonat der Änderung neu berechnet.

Durch den KiZ-Anspruch besteht zudem ein Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT). Somit kann auch ein geminderter KiZ-Anspruch ein großer Gewinn für die Familie sein.

Was wird für den Kinderzuschlag benötigt?

  • Antragsvordruck
  • Einkommensnachweise der Eltern und Kinder
  • Nachweise der Wohnkosten
  • Ggf. Erklärung zum Vermögen
  • Ggf. aktuelle Aufenthaltstitel

 

Prüfe jetzt ob sich der Antrag auf KiZ für dich lohnt, mit dem KiZ-Lotsen. Wenn du ein Ausweisdokument mit Online-Funktion besitzt, kannst du den Antrag auf KiZ auch ganz bequem online stellen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Familienkasse: www.familienkasse.de

 

Autor*in: Aynur Tekci (Führungsberaterin Familienleistungen Netzwerkmanagement, Familienkasse Niedersachsen-Bremen)

Datum: 17 Feb, 2023