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Mach dich schlau!

Fit für die Schule?

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Bereit für die Schule?/© Alexandra Rust

Wer wird zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen? Alle Kinder, die im kommenden Jahr schulpflichtig sind. Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Was bedeutet die Flexibilisierungsregelung? Für die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der Möglichkeit des Aufschiebens des Schulbesuchs Gebrauch machen, müssen wie gehabt weiterhin an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NSchG).

Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab? Ihr erhaltet eine schriftliche Einladung um den sechsten Geburtstag eures Kindes mit Zeit und Ort der Untersuchung. Die Untersuchung findet in einer unserer Dienststellen statt. Die/der Medizinische Fachangestellte begrüßt euch und euer Kind und führt die vorbereitenden Untersuchungen durch. Dies umfasst die Erhebung der Anamnese, Sehtest, Hörtest, Malaufgaben, Aufgaben zum Zählen und zum Mengenverständnis. Im zweiten Teil führt die Ärztin oder der Arzt die Untersuchung fort. Es gibt Aufgaben zum Malen, zum visuellen Wahrnehmen und Schlussfolgern, zur Sprachentwicklung und zur Hörmerkfähigkeit. Es erfolgt eine orientierende körperliche Untersuchung. Zum Schluss werden die Ergebnisse mit euch besprochen. Bei Bedarf werden weiterführende Maßnahmen empfohlen. Die Schule und ihr erhalten einen Ergebnisbogen der Untersuchung.  

 

Autor*in: Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin der Region Hannover

Datum: 29 Mrz, 2022