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Gemeinsam gut leben

Kinder brauchen Betreuung, Bildung und Freunde

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Bleibt Gesund! wir vermissen euch

(Stand 11. Januar 2021)

Seit dem 11. Januar bis einschließlich 29. Januar 2021 gelten die Kindertagesstätten (KITA) als geschlossen. (Verordnung des Landes Niedersachsen).

Welche Angebote gibt es für Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten?

 Für Familien mit einem Betreuungsbedarf wird eine Notbetreuung angeboten. Kitamitarbeiter*innen und Eltern klären in einem Gespräch ob der Bedarf für eine Notbetreuung vorliegt, welcher und in welchem Umfang vorliegt, welche Eltern ihre Kinder zu Hause lassen möchten. Die Kita soll für alle Kinder pädagogische Angebote bereitstellen, um die Bildungsteilhabe sicher zu stellen. Dies gilt auch für Kinder, die zuhause betreut werden. Eltern müssen sowohl ihren Bedarf an Betreuung selbst einschätzen wie auch ihren Umgang mit dem Gefährdungspotential einer Ansteckung.

Wer kann eine Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Eine Notbetreuung können Kinder in Anspruch nehmen,

a)    bei denen mindestens ein*e Erziehungsberechtigt*r in einer betriebsnotwendigen Stellung in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichen Interesse arbeitet,

b)    die einen Unterstützungsbedarf, insbesondere Sprachförderbedarf haben,

c)    die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden (§64 Abs. 1 1 NSCHG)

 Eine Orientierungshilfe bietet das Kulturministerium des Landes Niedersachsen hier.

Wie viele Kinder dürfen in der Kita betreut werden?

Es dürfen max. 50 Prozent der Kinder einer Einrichtung betreut werden.

Die Betreuung und Bildung soll in festen Gruppen und Gruppenräumen angeboten werden.

Pro Kindergruppe beträgt die zulässige Zahl der Kinder:   

  • unter drei Jahren (Krippen)                                    max. 8 Kinder
  • drei bis zur Einschulung (Kindergarten)                   max. 13 Kinder
  • von der Einschulung bis 14 Jahre (Horte)                max. 10 Kinder

Im Einzelfall und unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten ist eine Überschreitung der Gruppengröße zulässig. Dazu muss sich die Kita mit den Eltern(-vertretungen) abstimmen. Die Kita soll allen Kindern einer Einrichtung ein pädagogisches Angebot machen – auch denen die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Die Kita bietet Eltern und Kindern ein pädagogisches Angebot für zu Hause an.

oder

die Kita bietet ein Wechselmodell (Ähnlich Szenario B der Schulen) im Kindergarten an, d.h.

a)    Die Gruppengröße beträgt max. 11 bis 12 Kinder.

b)    Es werden feste Kindergruppen gebildet.

c)    Die Kindergruppen kommen im wöchentlichen oder tageweisen Wechsel.

Die Kinder können verlässlich lernen und mit festen Freund*innen spielen. Die Eltern können eine zeitliche Entlastung einkalkulieren, um zu arbeiten oder andere Familienarbeiten zu erledigen. Die Kitamitarbeiter*innen müssen nicht bewerten, ob die Berufe der Eltern systemrelevant sind.

Werden Elternbeiträge erhoben?

Elternbeiträge sollen für den Januar 2021 nicht erhoben werden. Dies gilt auch für Kinder in der Not- oder Wechselbetreuung.

Wie können Kinder in Kindertagespflegestellen betreut werden?

Die Betreuung in Kindertagespflegestellen kann im normalen Umfang stattfinden. In der sog. „Großtagespflege“ muss die räumliche Trennung zwischen den Tagespflegepersonen und den ihnen jeweils persönlich zugeordneten Kindern gewahrt werden. Sofern dies nicht möglich ist, gelten die Höchstgrenzen der Notgruppen für die Kindertageseinrichtungen entsprechend auch für die Großtagespflege

Welche Regelungen gibt es für Sprachheilkindergärten und heilpädagogische Kindergärten?

Sprachheilkindergärten und heilpädagogische Kindergärten können regulär öffnen. Von der Schließung nach der Corona-Verordnung sind Gruppen ausgenommen, in denen sich ausschließlich Kinder befinden, denen Hilfe nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches gewährt wird.

Wie sieht es mit der privaten Betreuung von Kindern aus?

Die Betreuung von mehreren Kindern aus verschiedenen Familien in einer kleinen Gruppe bleibt erlaubt. Die Betreuung kann auch ein Großelternteil wahrnehmen.

Bringen und Abholen

 Ein Elternteil darf mehrere Kinder zur Kita bringen oder abholen.

Wie gestalten Sie Ihren Alltag mit den Kleinen?

Geben Sie uns eine Rückmeldung zu Best Practice Beispielen für Angebote für Kinder zu Hause unter 51F.Redaktion@familienblog-hannover.de.

(Text: Bärbel Kuhlmey) 

Die Grafiken zeigen anschaulich die Regelungen zu den aktuellen Kontaktbeschränkungen der aktuellen Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung. /© niedersachsen.de

Die Grafiken zeigen anschaulich die Regelungen zu den aktuellen Kontaktbeschränkungen der aktuellen Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung. /© niedersachsen.de

Die Grafiken zeigen anschaulich die Regelungen zu den aktuellen Kontaktbeschränkungen der aktuellen Corona-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung. /© niedersachsen.de

Datum: 14 Jan, 2021