Grundsätzlich findet die Kinderbetreuung im Regelbetrieb statt. Sollten Sie Ihr Kind in die Kita begleiten wollen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dies gilt auch für die Eingewöhnung Ihres Kindes. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ab Warnstufe 1 (an fünf aufeinanderfolgenden Tagen) gilt die 3-G-Regel bei 25 Personen in geschlossenen Räumen. Sollte in der Kita Ihres Kindes ein Corona-Fall auftreten kann das zuständige Gesundheitsamt den Betrieb der Kita einschränken. Ein eingeschränkter Regelbetrieb findet für alle Kinder unter verschärften Hygieneanforderungen statt.
Dies bedeutet:
- Die Betreuung findet in festen Gruppen statt, die in ihrer Personenzusammensetzung in der Regel unverändert bleiben.
- Offene und teiloffene Gruppenangebote sowie gruppenübergreifende Angebote sind damit nicht zulässig.
Sollte ihr Kind dennoch leichte Krankheitssymptomen aufweisen sollten Sie entsprechend dem Rahmenhygieneplan Nr. 1.4 einen Laienantigentest machen.
Infografik I Corona-Verordnung
Infografik mit Text zur neuen Corona-Verordnung/© LHH
Infografik II Corona-Verordnung
Infografik zu den Warnstufen der Corona-Verordnung/© LHH