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Mach dich schlau!

Kita Besuch in Corona Zeiten

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Besuch in der Kita /© LHH

Grundsätzlich findet die Kinderbetreuung im Regelbetrieb statt. Sollten Sie Ihr Kind in die Kita begleiten wollen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dies gilt auch für die Eingewöhnung Ihres Kindes. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ab Warnstufe 1 (an fünf aufeinanderfolgenden Tagen) gilt die 3-G-Regel bei 25 Personen in geschlossenen Räumen. Sollte in der Kita Ihres Kindes ein Corona-Fall auftreten kann das zuständige Gesundheitsamt den Betrieb der Kita einschränken. Ein eingeschränkter Regelbetrieb findet für alle Kinder unter verschärften Hygieneanforderungen statt.

Dies bedeutet:

  • Die Betreuung findet in festen Gruppen statt, die in ihrer Personenzusammensetzung in der Regel unverändert bleiben.
  • Offene und teiloffene Gruppenangebote sowie gruppenübergreifende Angebote sind damit nicht zulässig.

Sollte ihr Kind dennoch leichte Krankheitssymptomen aufweisen sollten Sie entsprechend dem Rahmenhygieneplan Nr. 1.4 einen Laienantigentest machen.

Infografik I Corona-Verordnung

Infografik mit Text zur neuen Corona-Verordnung/© LHH

Infografik II Corona-Verordnung

Infografik zu den Warnstufen der Corona-Verordnung/© LHH

 

 

 

Datum: 13 Sep, 2021