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Familie & Beruf

|klartext| Neue Satzung Kindertagespflege

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Die neue Satzung für die Kindertagespflege in Hannover ist auch für Eltern von Tagespflegekindern von Interesse. / © Kirsten Fuhrmann

Was ist die Kindertagespflegesatzung?

In der nun geltenden Satzung sind grundlegende Regeln für die Kindertagespflege in Hannover festgelegt. Diese gelten, wenn der Betreuungsplatz eines Kindes aus Hannover von der Stadt finanziell gefördert werden soll. Die Änderungen der Satzung waren aufgrund von Vorgaben des Kultusministeriums, des Rechnungsprüfungsamtes und durch Gesetzesänderungen erforderlich. Sie sind an dieser Stelle stark verkürzt dargestellt.

 

  • NEU! Kündigungsfristen bis zu einem Monat in privatrechtlichen Verträgen zwischen Eltern und Tagespflegeperson sind satzungskonform. Betreuungsverträge sind ab dem 01.11.2021 anzupassen.
  • NEU! Weitergewährung aufgrund behördlicher Schließungen: Von den Eltern wird kein Kostenbeitrag erhoben, wenn die Förderung in der Kindertagespflege aufgrund behördlicher Verfügung oder gesetzlicher Regelung untersagt wird.
  • NEU! Verfügungszeiten zur Vor- und Nachbereitung der Betreuung werden den Tagespflegepersonen bezahlt.

Zuvor waren das Planen von Alltagsaktivitäten, Dokumentation der Entwicklung des Kindes, Elterngespräche und weitere Aufgaben zeitlich und finanziell nicht berücksichtigt.

  • NEU! Tagespflegepersonen müssen mindestens zwölf Stunden fachliche Fortbildungen pro Jahr absolvieren und nachweisen. Fortbildungskosten werden erstattet.
  • NEU! Tagespflegepersonen werden gestaffelt nach ihrer beruflichen Qualifikation bezahlt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Elternbeiträge.
  • Teilveränderung: Antragstellung/ Bewilligung der Förderung
  • Bei einer Betreuung von fünf Tagen pro Woche besteht ein Anspruch der Tagespflegeperson auf 25 Tage Schließzeit im Jahr. Sie dienen zur Erholung und der Teilnahme an Fortbildungen.
  • Ersatzkindertagespflege: Bei einem Ausfall der Tagespflegeperson außerhalb vereinbarter Schließzeiten (z.B. infolge von längerer Krankheit) stellt die Landeshauptstadt Hannover dem Kind auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum eine Ersatzkindertagespflege.
  • Kostenbeiträge: Für die Betreuung von Kindern bis drei Jahren in der Kindertagespflege wird ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag erhoben. Dieser ist für die Betreuung in der Kindertagespflege genauso hoch wie in einer Krippe. Er ist abhängig vom Einkommen der Eltern, der Betreuungszeit, der Anzahl der Geschwisterkinder und der Verpflegung des Kindes mit Mittagessen. Eine Befreiung vom Kostenbeitrag besteht unter bestimmten Voraussetzung.

 

Die komplette Satzung

Weitere Infos zur Kindertagespflege in Hannover

 

Autor*in: FamilienServiceBüro, Fachbereich Jugend und Familie

Datum: 26 Nov, 2021