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Familie & Beruf

Platzsharing oder Wechselmodell?

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Der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung ist coronabedingt derzeit ausgesetzt / © LHH (Familienmanagement)

Mitte Dezember wurden die Eltern durch das Kultusministerium darum gebeten, wenn sie es einrichten können, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Seit dem 10. Januar.2021 bieten die Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung. Der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung ist ausgesetzt. Mit der Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. März 2021 wäre die Notbetreuung aller Kinder in einer festen Gruppen in Szenario B möglich. Dazu muss der Inzidenzwert einer Kommune an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 unterschreiten. Das ist in Hannover nicht der Fall und scheint auch weiterhin bei Inzidenzen über 150 in weiter Ferne. Damit bleiben die Kindertageseinrichtungen  in Szenario C, vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html)

Danach können in einer Krippe maximal acht Kinder, in einer Kiga-Gruppe maximal 13 Kinder und in einem Hort maximal zehn Kinder betreut werden.  Die Notbetreuung ist dafür da, den Eltern die Berufstätigkeit in kritischen Berufen zu ermöglichen und muss nach folgenden Kriterien durchgehend angeboten werden:

  1. Sicherstellung der Berufstätigkeit in kritischen, systemrelevanten Berufen eines Elternteils und zwar durchgängig
  2. Kinder mit besonderem (Sprach-)förderbedarf
  3. Vorschulkinder

Danach folgen und zwar in der inhaltlichen Wertigkeit gleichberechtigt:

  • Härtefälle mit Verdienstausfall
  • Härtefälle mit drohender Kündigung
  • Härtefälle mit Kindeswohlgefährdung

Die Realität ist aber, dass der Anspruch all dieser Familien zusammengerechnet in den meisten Kindertagesstätten die Anzahl der laut Verordnung in Szenario C möglichen Plätze übersteigt.  Daraus resultiert, dass Kindertageseinrichtungen und Elternschaft einem sich weiter verstärkenden Funktionsdruck ausgesetzt sind.

Familien haben zum einen große Angst vor Ansteckungen (auch ihrer Kinder); andere benötigen dringend aufgrund ihrer Arbeitssituation verlässliche Betreuung und wieder andere sind in Sorge wegen der veränderten Verhaltensweisen ihrer Kinder, die zum Teil seit Ende des letzten Jahres die Kita nicht mehr besuchen können. Die Kinder schlafen schlecht, ziehen sich zurück, entwickeln Aggressionen und Unausgeglichenheiten …).

Die Fachkräfte in den Kitas sehen die Not von Kindern und Eltern und geraten unter Druck, da die Anzahl der Notplätze nicht ausreichen, um allen Kindern und Eltern ein adäquates Betreuungsangebot machen zu können.  Viele Kitas versuchen Kontakt zu Kindern und Eltern zu halten, etwa durch wöchentliche Besuchsangebote bei denen Bildungsangebote (Bastelvorschläge, Rätsel, Geschichten etc.) weitergegeben werden.

Wechselmodelle oder Platzsharing

Diese Begriffe machen in letzter Zeit die Runde. Solche Modelle sind aber nur möglich, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden und wenn diese Modelle nicht zu Lasten von Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, gehen. Entlastungsangebote für Kinder und Eltern, die nicht in systemrelevanten Berufen tätig sind können nur dann entstehen, wenn Eltern mit einem Notbetreuungsplatz sich solidarisch Verhalten und Betreuungszeiten zur Verfügung stellen, an denen sie ihre Kinder zu Hause betreuen können. Das kann ein Tag in der Woche, ein Nachmittag oder ein Vormittag sein. Aber es kann helfen und Kitas können diese Zeiten anderen Kindern und Eltern als Entlastung zur Verfügung stellen.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

(Text: Andreas Schenk)

Datum: 23 Apr, 2021