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Was ändert sich 2023 für Familien finanziell?

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Das ist neu für Familien im Jahr 2023 © LHH/Marion Coers

Das Leben für Familien ist teurer geworden. Lebensmittel, Heizkosten und Wohnungsmieten steigen. Hier findet Ihr Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung für Familien und andere Neuerungen für 2023.

Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag

Kindergeld:
Seit 01. Januar wurde das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind/ pro Monat erhöht. Dies gilt für die ersten drei Kinder. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies 744 Euro jährlich mehr im Geldbeutel.
Kinder erhalten Kindergeld ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, z.B. bei Ausbildung, Studiums oder Vorliegen einer Behinderung. Es wird unabhängig vom Einkommen an die Eltern oder andere Sorgeberechtigten ausgezahlt.
Mehr Informationen findet ihr hier: Familienkasse Hannover

Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag beträgt ab 2023 250 Euro pro Kind. Eltern oder Sorgeberechtigte können den Kinderzuschlag beantragen, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht.
Wenn Familien bereits 2022 den Kinderzuschlag erhalten oder beantragt haben, müssen sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.
Mehr Informationen findet Ihr hier.

Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag wurde von 5620 Euro auf 6.024 Euro für beide Eltern erhöht (3012 Euro je Elternteil). Im Jahr 2024 steigt er noch einmal auf insgesamt 6384 Euro (3192 Euro je Elternteil). Für Familien soll damit mehr vom Einkommen übrigbleiben.

 

Das Bürgergeld ersetzt Harzt IV
Seit 01.01.2023 wurde die Grundsicherung (sog. “Hartz-IV”) durch das Bürgergeld ersetzt. Damit entfällt auch die Einteilung in Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Bis Mitte 2023 werden alle Formulare zur Beantragung umgestellt. Bereits bestehende Anträge auf Hartz-IV müssen in der Regel nicht neu gestellt werden. Alle aktuellen Empfänger*innen von Grundsicherung bekommen automatisch Bürgergeld.
Die Zahlung des Bürgergeldes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigste Bedingung ist die Bedürftigkeit. Weitere Informationen findet Ihr hier oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Dies sind die Regelsätze für das Bürgergeld 2023:

Alleinstehende: 502 Euro
Partner*innen: 451 Euro
Junge Erwachsene (18 bis 24), die bei den Eltern/einem Elternteil leben bzw. ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen: 402 Euro
Jugendliche (14 bis 17): 420 Euro
Kinder (6 bis 13): 348 Euro
Kinder bis fünf Jahren: 318 Euro

 

Wohngeld Plus: Mehr Familien erhalten höheres Wohngeld
Das Wohngeld wurde ab 2023 deutlich erhöht. Damit ist ein größerer Personenkreis anspruchsberechtigt.
Wenn eine Familie im Rahmen einer bestimmten Einkommensgrenze lebt, kann Sie Wohngeld beantragen. Das neue Wohngeld Plus bezuschusst eine höhere Bruttokaltmiete sowie die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag. Was genau sich beim Wohngeld ändert, könnt ihr hier nachlesen.

Die Wohngeldstelle in Hannover informiert:
Haushalte im laufenden Wohngeldbezug brauchen keinen Erhöhungsantrag zu stellen. Die Erhöhung wird automatisch umgesetzt und separat beschieden.
Familien erhalten Anfang Januar 2023 die aktualisierten Bescheide und zum 15.01.23 die Auszahlung des Differenzbetrages für Januar.
Ab Februar 2023 wird der erhöhte Betrag regulär ausgezahlt. Erstmals werden bei der Berechnung des Wohngeldes die Heizkosten pauschal berücksichtigt. Ihr braucht diese nicht nachweisen. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Personenanzahl.

Ab dem 10.01.2023 kann das Wohngeld bequem online von zu Hause aus beantragt werden. Ab Mitte Januar kann als weiterer Service auch die Weiterbewilligung von Wohngeld online genutzt werden.

Der Online-Service ist unter der Adresse https://serviceportal.hannover-stadt.de/wohngeld erreichbar. Die Nutzung erfolgt nach einer unkomplizierten Registrierung und wird assistiert.
Bitte beachten: Ihr könnt bei der Sachbearbeitung der Wohngeldstelle persönlich vorsprechen.. Bitte vereinbart aber unbedingt einen Termin. Achtet auf die telefonischen Zeiten der Erreichbarkeit. Ihr findet diese unter den Öffnungszeiten.
Euren Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen sendet Ihr der Wohngeldstelle bitte per Post oder E-Mail zu.
Alle wichtigen Hinweise und Online-Anträge findet Ihr hier.
Eine erste Orientierung, ob Ihr wohngeldberechtigt seid, bietet der vorläufige WohngeldPlus-Rechner des BMWSB.

 

Heizkostenzuschuss II
Die enorm gestiegenen Heizkosten belasten die privaten Haushalte massiv. Den Heizkostenzuschuss II erhalten Haushalte, die Wohngeld beziehen. Auch Auszubildende und Studierende, die nicht mehr bei Ihren Eltern leben und BaföG oder andere staatliche Leistungen beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 mindestens einen Monat eine der genannten Leistungen erhalten habt. Wenn Ihr
Wohngeld bezieht, richtet sich die Heizkostenpauschale nach Eurer Haushaltsgröße: Der Zuschuss beträgt 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person im Haushalt 100 Euro.
Wenn Ihr studiert oder euch in einer Ausbildung befindet und BaföG oder BAB bekommt, gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro.

Ihr müsst keinen Antrag auf Heizkostenpauschale stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, wenn ihr die o.g. Voraussetzungen erfüllt.
Die Wohngeldstelle der Stadt Hannover wird die Heizkostenpauschale II zum 01.03.2023 auszahlen. Ihr erhaltet den Betrag separat und einen entsprechenden Bescheid dazu, d.h. nicht mit der regulären Wohngeldzahlung überwiesen.
Bitte seht von zwischenzeitlichen Anfragen ab.

 

Verbesserung der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 erhöht, verbessert und entfristet – eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige sechs Euro steuerlich geltend machen.
Die Pauschale beträgt ab 2023 bis zu max. 1.260 Euro jährlich. Damit sind ab diesem Jahr 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.

 

Der Grundsteuerfreibetrag steigt
Es wurde auch die Erhöhung des Grundsteuerfreibetrags im Bundestag beschlossen: Der Grundsteuerfreibetrag wird auf 10.908 Euro erhöht. Im Jahr 2024 steigt er auf 11.604 Euro. Das bedeutet, dass Ihr auf Eure Einnahmen bis zu dieser Höhe keine Steuern auf Eurer Einkommen zahlen müsst. Dies gilt für Familien und Rentner*innen, auch für Geringverdienende. Für berufstätige Paare wird der Betrag doppelt veranschlagt.

 

Mehr Geld für Pflegende im Gesundheitswesen
Eltern in Pflegeberufen erhalten 2023 mehr Lohn. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen zum 01. April und zum 01. September 2023. Am Jahresende müssten folgende Löhne pro Stunde im Pflegebereich gezahlt werden, für:

  • Hilfskräfte: 14,15 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro
  • Pflegefachkräfte: 18,25 Euro.

 

Höhere Krankenkassenbeiträge
Im Jahr 2023 müsst Ihr mit steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung rechnen. Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 % erhöht er sich ab Januar auf ganze 16,2 % vom Bruttolohn. Das heißt Ihr habt am Monatsende weniger Geld im Geldbeutel.

 

Kein gelber Zettel mehr für Arbeitsunfähigkeit
Wenn Ihr berufstätig seid, braucht Ihr seit Jahresbeginn 2023 keinen gelben Krankenschein mehr bei Eurem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss sich diesen bei der Krankenkasse elektronisch beschaffen. Als Arbeitnehmer*in seid Ihr aber weiterhin dazu verpflichtend, euch ärztlich untersuchen zu lassen und sich bei Bedarf krank bzw. arbeitsunfähig zu melden. Die gelben Krankenscheine existieren weiterhin, aber im neuen Format.

 

Kinderkrankentage 2023
Eltern können im Jahr 2023 mehr als die üblichen 10 Kinderkrankentage pro Jahr erhalten – wenn die Kita oder Schule pandemiebedingt nicht besucht werden kann. Voraussetzung ist: Ihr betreut Euer Kind zu Hause und Ihr seid gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall könnt Ihr für max. 60 Tage Eures Lohnausfalles, Krankengeld bei Eurer Krankenkasse beantragen.

  • Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare können pro Jahr und Elternteil maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld für jedes Kind beantragen
  • Alleinerziehende Eltern können maximal 60 Arbeitstage pro Kind beantragen
  • Das Kinderkrankengeld beträgt meist 90 % des Nettolohnes für die jeweils ausgefallenen Tage
  • Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

 

Mehrwegbehältnisse für Restaurants und Cafés mit Mitnahme-Essen
Damit die heutige Generation und ihre Kinder nicht im Müll ersticken, dürfen Restaurants und Cafés für Speisen außer Haus keine Wegwerf-Verpackungen mehr verwenden. Es sollen nur noch Mehrwegbehältnisse angeboten werden. Hierfür darf auch Pfand erhoben werden. Kleine Imbisse, Kioske oder Spätis sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie müssen aber gewährleisten, dass Ihr Euer Essen auch in Eurer eigenen Box mitnehmen könnt.

 

Mehr Rente für Großeltern
Im Rahmen der Reform des Jahressteuergesteuergesetzes 2022 und des Inflationschutzgesetzes werden mehr Rentner*innen und Arbeitnehmer*innen mit geringem Lohn steuerlich entlastet. Hierzu wurde  der Grundfreibetrag angehoben.  Eine Steuererklärung muss im Jahr 2023 erst dann abgegeben werden, wenn die Rente bzw. das Einkommen den Betrag von 10.632 Euro übersteigt. Für erwerbstätige Eltern gibt es die gute Nachricht, dass sie ab 2023 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig als Sonderausgaben im Rahmen der der Eikommenssteuer absetzen können. Damit sollen für künftige Rentenjahrgänge eie “doppelte Besteuerung” von Renten aus der Basisversorgung vermieden werden. 

Mehr Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen findet Ihr auch auf der Seite der Bundesregierung.

 

Autor*in: Bärbel Kuhlmey

 

Datum: 18 Jan, 2023