Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
zurück

Familie & Beruf

Neu für Familien in 2024

Image
Ab sofort mehr Geld für Familien. © OpenVecotors auf Pixabay

Zu 2024 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Familien oder Alleinerziehende finanziell entweder stärker entlasten oder unterstützen sollen:

Der Spitzensteuersatz von 42% wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761€ (zuvor 62.810 Euro) fällig. In diesem Zug steigt der Steuerfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen – auf 11.784 € pro Person.

Der Kinderfreibetrag wird auf 6.612 € erhöht.

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt auf bis zu 292 € pro Monat und Kind.

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld sinken. Für Geburten ab 1. April 2024 können Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze) von bis zu 200.000 €, Elterngeld beantragen. Für höhere Einkommen entfällt der Anspruch.

Die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld wird neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten geben.

Es gibt einen längeren Anspruch auf Kinderkrankengeld und mehr Kinderkranktage. Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der betroffene Elternteil und das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Zum muss das Kind jünger als 12 Jahre sein oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein.
Berufstätige, gesetzlich krankenversicherte Eltern haben ab 2024 auf bis zu 15 Kinderkrankentage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 Kinderkrankentage.

Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 erhöht sich der Vorschuss
– für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 €
– für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 €
– und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 €

Ab sofort können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Der Kinderreisepass soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zu ihrer regulären Ablauffrist gültig.

Schwangere, die Bürgergeld beziehen, erhalten ab Januar 95,71 € Mehrbedarf.

Das für dieses Jahr angekündigte Elternstartzeit-Gesetz sieht eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt bei vollem Lohnausgleich für beide Elternteile vor. Wann genau das neue Gesetz kommen wird, ist noch unklar, bisher ist es nicht beschlossen.

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf maximal acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr. Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflege zu Hause stattfindet,
die reguläre Pflegeperson (z. B. Angehörige) verhindert ist und die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.
Es können nicht genutzte Beträge der Kurzzeitpflege bis 1.774 € für Verhinderungspflege genutzt werden; insgesamt bis zu 3.386 € im Jahr.

 

Hier findet ihr weitere Änderungen in unserem Artikel aus der letzten Woche: Das ändert sich 2024

 

Autor*innen: Wiebke Stärk und Astrid Hauke (Familienmanagement, Fachbereich Jugend und Familie, Landeshauptstadt Hannover)

Datum: 15 Jan, 2024